
Die Frequenzen in den Bahnhöfen erholen sich nur langsam. Trotzdem müssen die Läden sich wieder an die Mindestöffnungszeiten halten. Nicht für alle lohnt sich das. Einige Inhaber würden gerne früher schliessen. Das ist für die SBB allerdings keine Option – auch wenn sie sich flexibler zeigt als auch schon.
von Stefan Ehrbar
23. Januar 2023
Fast 15 Prozent weniger Bahnhofbenutzerinnen und -benutzer zählte die SBB im Oktober 2022 im Vergleich zum Februar 2020, dem letzten Monat vor der Coronakrise.
Seit August ist diese Zahl nicht mehr wesentlich gestiegen. Die letzten fehlenden Prozente bis hin zu einer vollständigen Erholung gestalten sich als zäh. Das gilt nicht nur in den Bahnhöfen, sondern auch im Fernverkehr der SBB. Auch dort sind die Vorkrisenwerte noch nicht erreicht (siehe auch das Mobilitäts-Monitoring). Der Bund hat deshalb im Oktober 2022 bekanntgegeben, den Trassenpreis zu senken, um dem Fernverkehr der SBB wieder in die Spur zu helfen. Die Erfolgsrechnung der SBB wird so bis 2029 um 1,7 Milliarden Franken entlastet, den höheren Finanzierungsbedarf gleicht der Bund aus.
Unter den ausbleibenden Pendlern leiden allerdings auch die Mieter in den Bahnhöfen der SBB. Sie bezahlen ihre Miete in Form eines fixen und eines variablen Teils – und sind oft auf hohe Frequenzen angewiesen, um die Geschäfte profitabel betreiben zu können. Das gilt umso mehr, als dass Geschäfte in den grossen Bahnhöfen personalintensiv sind. Denn die SBB schreibt Mindestöffnungszeiten vor.
Während der Pandemie wurden diese zwar ausgesetzt, doch schon seit Ende 2020 gelten sie wieder. In den grössten Bahnhöfen der SBB, den RailCity-Standorten, heisst das: von Montag bis Freitag von 9 bis 21 Uhr und an Wochenenden von 9 bis 20 Uhr müssen die Läden geöffnet sein.
Mindestöffnungszeiten sind keine Erfindung der SBB. Auch Einkaufszentren kennen diese und kontrollieren ihre Einhaltung. Dort allerdings sind die Frequenzen wieder auf dem Vorkrisenstand. In den Bahnhöfen fehlen noch immer Kundinnen und Kunden. Das wird für einige Ladeninhaber zum Problem.
Mobimag weiss von Ladeninhabern, die es bevorzugen würden, wenn sie wieder kürzere Öffnungszeiten durchsetzen könnten. Sie argumentieren nicht nur mit der absolut kleineren Zahl der Kunden, sondern auch mit veränderten Gewohnheiten. So seien heute auch wegen des verbreiteten Homeoffice zu Randzeiten – vor allem später am Abend – weniger Menschen mit dem ÖV unterwegs als vor der Coronakrise.
Solche Klagen sind auch der SBB bekannt, wie Alexis Leuthold, der Leiter Bewirtschaftung bei SBB Immobilien im Dezember 2022 an einem Medienanlass in Zürich bestätigte. Es gebe Ladeninhaber, die gerne weniger lange Öffnungszeiten hätten. Er sei nicht grundsätzlich abgeneigt, das Thema Öffnungszeiten neu zu diskutieren und allenfalls Flexibilisierungen zu ermöglichen, so Leuthold. Im Moment aber bleibe es beim alten Regime.
Diese Position vertritt die SBB auch nach aussen, wie eine Anfrage von Mobimag zeigt. «Lange, einheitliche und verlässliche Öffnungszeiten an allen Wochentagen sind zentral für die Attraktivität der Bahnhöfe», schreibt Sprecher Oli Dischoe. Die Kundinnen und Kunden seien als Pendler:innen, Freizeitreisende oder Touristinnen und Touristen zu ganz unterschiedlichen Zeiten unterwegs; und auch die lokale Bevölkerung schätze und nutze das Bahnhofangebot.
«Die Vorgabe von Mindestöffnungszeiten durch die SBB als Vermieterin hat sich bewährt: So wissen die Bahnkundinnen und Bahnhofsbesucher, zu welchen Zeiten das komplette Angebot zur Verfügung steht», sagt Dischoe. «Auch viele unserer Mieter sind von diesem Konzept überzeugt und sehen für alle Beteiligten einen Vorteil.»
Die Passagier- und Besucherfrequenzen näherten sich stetig dem Vor-Covid-Niveau. Hieraus drängten sich also keine Änderungen auf, so Dischoe. «Es ist aber richtig, dass die Mindestöffnungszeiten der Läden in einem guten Verhältnis zum effektiven Bedarf der Kundinnen und Kunden stehen müssen. Dies hängt zu einem gewissen Grad von der Bahnhofgrösse ab. Die SBB überprüft daher, ob und wo Anpassungen notwendig sind und steht hierzu auch im Austausch mit den Mietern.»
Dass die SBB künftig etwas mehr Flexibilität walten lassen könnte, zeigt auch ein Mobimag bekanntes Beispiel aus einem der 10 grössten Schweizer Bahnhöfe. Ein Händler, der während der Corona-Zeit die Fläche eines Vormieters übernehmen konnte, muss dort weiterhin nicht die Mindestöffnungszeiten einhalten und darf sogar sein Geschäft nur werktags öffnen. Erst bei Erreichung vertraglich definierter Mindestumsätze muss er auch samstags öffnen.
Das Beispiel zeigt auch: Selbst wenn die Bahnhöfe nach wie vor attraktive Orte für Geschäftsinhaber sind, auch weil dort etwa der permanente Sonntagsverkauf erlaubt ist: Ganz ohne Konzessionen gelingt es auch der SBB nicht mehr, ein attraktives Angebot bereitzustellen. Die Zeit des bedingungslosen Run auf die Bahnhofsflächen scheint fürs Erste vorüber zu sein.
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