Was passiert, wenn ein Elektronik-Gerät, das fast jeder Passagier an Bord eines Flugzeugs mit sich führt, in Rauch und Flammen aufgeht?

Wer perfekt vorbereitet in den Urlaub fliegt, hat nicht nur sein Handy und Vapes dabei, sondern auch gleich ein Powerpack … und nimmt damit mehrere potenzielle Rauch- und Feuerquellen mit auf den Flug. Bild: P. Trippi

Lithium-Batterien in elektronischen Geräten können ein sogenanntes thermisches Durchgehen erleiden. Plötzlich kommt es zu einem Kurzschluss – die Batterie erwärmt sich immer weiter, bis ihre Struktur versagt. Dann kann es zu geschmolzenem Elektrolyten, Flammen, Rauch und giftigen Gasen kommen. Vapes waren mit 28 Prozent die Hauptursache für Vorfälle in der Luftfahrt mit thermischem Durchgehen.  

von Peider Trippi,
17. September 2025

Hunderte Millionen Lithiumbatterien oder Geräte mit Lithiumbatterien werden jährlich in Flugzeugen transportiert. Bei einem typischen Flug mit 250 Passagieren können sich mehr als 1000 Lithiumbatterien an Bord befinden. Dazu gehören Geräte wie Laptops, Tablets, Mobiltelefone, Powerbanks, Kameras, elektronische Uhren und E-Reader. Auch Handgepäck wie tragbare RFID-Geräte und Defibrillatoren enthalten Lithiumbatterien. Darüber hinaus nutzen immer mehr Flugbesatzungen die Möglichkeiten elektronischer Flugtaschen (EFBs). Die meisten davon verwenden Lithiumbatterien als primäre Stromquelle. Lithiumbatterien können aber auch in Form von Taschenlampen, Laptops, iPads, Kameras, Mobiltelefonen usw. ins Cockpit gelangen.

Bis zu vier elektronischen Geräten pro Passagier

Fast alle Fluggäste (96 %) bringen in der Regel mindestens ein wiederaufladbares Produkt mit Lithium-Ionen-Batterien mit an Bord. Der durchschnittliche Reisende bringt vier Geräte mit, am häufigsten Smartphones (81 %), Laptops (40 %), kabellose Kopfhörer (38 %) und Tablets (35 %). 29 Prozent bringen ein tragbares Ladegerät oder eine Powerbank mit. Obwohl Vapes nur von 10 Prozent der Passagiere mitgeführt wurden, waren sie mit 28 Prozent der gemeldeten Gesamtzahl immer noch die Hauptursache für Vorfälle mit thermischem Durchgehen.  So die Datenauswertung Lithium-Ion Battery Incidents in Aviation (in Englisch) von 2024 der Firma UL Standards & Engagement / Illinois USA.

Drei von fünf Verbrauchern (60 %) wissen nicht, dass viele der Produkte, die sie routinemässig verwenden, mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden. Die Hälfte der Passagiere gibt zu, nichts über Lithium-Ionen-Batterien zu wissen. Anderseits geben 38 Prozent der Passagiere bei einer Umfrage an, mit Lithium-Ionen betriebene Produkte in ihr aufgegebenes Gepäck zu packen. Vapes oder E-Zigaretten werden in 31 Prozent der Fälle im aufgegebenen Gepäck und in 18 Prozent der Fälle im Gepäckfach verstaut. Tragbare Powerpacks befinden sich 27 Prozent im aufgegebenen Gepäck und zu 29 Prozent im Gepäckfach!

Wo und wann es zu Vorfällen kommt

Die TRIP-Daten (Thermal Runaway Incident Program), die lückenlos das Geschehen des Flugverkehrs abbilden – vom Betreten des Flughafens bis zur Abholung am Ende der Reise – zeigen alarmierende Werte auf. Im Jahr 2024 wurde die überwiegende Mehrheit (89 %) der Vorfälle im Flugzeug gemeldet, die restlichen 11 % betrafen aufgegebenes Gepäck und von Passagieren mitgeführte Gegenstände.

Zwischen dem 3. März 2006 und dem 13. Mai 2025 gab es nach Angaben der US-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA 530 Vorfälle im Zusammenhang mit der Luftfahrt, an denen Lithiumbatterien beteiligt waren, bei denen Rauch, Feuer oder extreme Hitze auftraten. Davon betrafen 385 US-Passagierflüge.

Mehr als die Hälfte (52 %) der Vorfälle ereignete sich auf Reiseflughöhe. Weitere 15 Prozent der Vorfälle ereigneten sich in kritischen Flugphasen (Start, Steigflug, Sinkflug, Endanflug und Landung). Rund ein Drittel ereignen sich am Boden vor dem Abflug oder nach der Landung.

Der jüngste Bericht der US-amerikanischen FAA über Vorfälle mit Lithiumbatterien in der amerikanischen Luftfahrt listet 89 Vorfälle auf, bei denen eine Batterie im Jahr 2024 an Bord von Flugzeugen rauchte, sich entzündete oder extreme Hitze erzeugte. Das ist ein Anstieg von 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 12 der gemeldeten Vorfälle betrafen Batterien, die in Frachtflugzeugen transportiert wurden, 77 ereigneten sich in Passagierflugzeugen.

Die FAA führte die im Jahr 2024 verfolgten Luftvorfälle mit Lithiumbatterien wie folgt auf elektronische Geräte zurück:

  • Akkupacks/Batterie: 27
  • Handys: 16
  • E-Zigarette/Vape-Geräte: 15
  • Laptops: 13
  • Sonstige elektronische Geräte: 18

Beispiele einiger Vorfälle

29. Januar 2025: Während eines United Fluges von Aukland, Neuseeland nach San Francisco, Kalifornien wurde das Mobiltelefon eines Passagiers von seinem Sitz zerquetscht und begann Rauch auszustossen. Die Flugbegleiterin löschte das Feuer und legte das Mobiltelefon in einen thermischen Sicherheitsbeutel. Der Flug wurde ohne weitere Zwischenfälle fortgesetzt. Es gab keine Berichte über Verletzungen oder Schäden.

28. Dezember 2024: Bei der Ankunft eines Delta Airlines Fluges von New York in Los Angeles geriet das Ladegerät eines Passagiers in ein thermisches Durchgehen, was zu einem Brand führte. Flugbegleiter dämmten das Feuer ein, und das Einsatzpersonal legte das Gerät in einen thermischen Sicherheitsbeutel und behielt den Besitz. Der Passagier erlitt leichte Verbrennungen.

5. Oktober 2024: Während des Boarding-Prozesses für einen Southwest-Flug in Buffalo, New York, fing das Handgepäckstück eines Passagiers im Gepäckfach Feuer. Die Flugbegleiterin löschte das Feuer mit einem Feuerlöscher. Lithiumbatterien in ihrer Ladeschale wurden als Brandursache identifiziert. Die Passagiere wurden aus dem Flugzeug evakuiert und die Batterien aus dem Flugzeug entfernt.

29. August 2024: Während der Gepäckverladung in Honolulu auf einen Air Canada-Flug entdeckte das Bodenpersonal das aufgegebene Gepäck eines Passagiers, das Rauch ausstiess. Es entfernte ein tragbares Batterieladegerät, das Anzeichen eines thermischen Ereignisses aufwies. Der Pilot bat darum, dass sämtliches Gepäck aus dem Flugzeug entfernt wird. Der Pilot und das Wartungspersonal inspizierten das Flugzeug, bevor es den Betrieb wieder aufnahm.

25. Juli 2024: Während eines Fluges von American Airlines von Dallas nach Memphis bemerkte ein Passagier einen Geruch und alarmierte die Flugbegleiterin. Bei der Suche nach der Quelle des Geruchs stellte der Passagier fest, dass sich sein Handgepäck warm anfühlte. Zu diesem Zeitpunkt stellte er fest, dass seine E-Zigarette in seinem Handgepäck aktiviert worden war. Der Passagier legte die E-Zigarette in einen Thermobeutel.

Eine detaillierte Übersicht der Vorfälle sind in einer US-Markt-Aufstellung ab 2006 von der FAA – Federal Aviation Administration hier aufgeführt.

Vorläufige Untersuchungsergebnisse deuten darauf hin, dass eine defekte Powerbank einen Brand des Flugzeugs in Südkorea ausgelöst haben könnte. Die Powerbank wurde in einer Gepäckablage gefunden, in dem das Feuer zuerst entdeckt wurde. Bild Yonhap

Verbot von Lithiumbatterien im Aufgabegepäck

Die Frachträume von Passagierflugzeugen sind zwar mit Feuerlöschsystemen – insbesondere Halon 1301 (Klasse C) oder Sauerstoffmangel (Klasse E) – ausgestattet, doch in den meisten Fällen sind diese nicht in der Lage, ein thermisches Durchgehen zu verhindern. Daher ist die Beförderung von Lithiumbatterien im Frachtraum von Passagierflugzeugen verboten.

Im Jahr 2024 kam es international bei durchschnittlich zwei Flügen pro Woche zu einem Vorfall mit thermischem Durchgehen. Diese Vorfälle reichen von lokal begrenzten Bränden bis hin zu grossen, unkontrollierbaren Bränden am Boden (Mobimag berichtete) und während des Fluges, die zu Rumpfschäden und Todesfällen führen können. Obwohl die Gesamtzahl der gemeldeten Zwischenfälle von Passagierflügen im Vergleich zu 2023 leicht zurückgegangen ist, ist die Gesamtzahl der Vorfälle im Jahr 2024 mit 11 Vorfällen immer noch die zweithöchste seit 2019. 18 Prozent der Passagierflüge, bei denen es zu einem Zwischenfall an Bord kommt, führen zu einer umgeleiteten Landung, einer Rückkehr zum Gate, einer Notfallevakuierung oder einem ungeplanten Aussteigen.

Das Benutzen von Powerbanks während dem Flug ab 1. Oktober verboten

Die «Powerpack»-Richtlinien von Southwest Airlines und einigen asiatischen Airlines verlangen von den Passagieren bereits seit Ende Mai, dass sie alle tragbaren Ladegeräte und Powerbanks gut sichtbar aufzubewahren sind, wenn sie während eines Fluges verwendet werden. Dies nicht in einem persönlichen Gegenstand, wie einer Handgepäcktasche oder einem Gepäckfach. Diese Richtlinie zielt darauf ab, es den Flugbesatzungen zu ermöglichen, schnell auf die potenzielle Brandgefahr von Lithium-Ionen-Batterien zu reagieren, indem verhindert wird, dass sie ausser Sichtweite verwendet werden.

Verschiedene grössere Fluggesellschaften verschärfen nun die Nutzung von Powerbanks zum Aufladen von elektronischen Geräten wie Smartphones, Tablets, Laptops und Kameras ab dem 1. Oktober 2025. Emirates gab am 8. August bekannt, dass die Verwendung jeglicher Art von Powerbanks an Bord von Emirates-Flügen verboten ist. Flugpassagiere dürfen weiterhin eine Powerbank mit an Bord nehmen, wenn die unten aufgeführten Bedingungen erfüllt sind:

  1. Emirates-Kunden können eine Powerbank mit einer Leistung von weniger als 100 Wattstunden mit sich führen.
  2. Powerbanks dürfen nicht zum Aufladen von persönlichen Geräten an Bord verwendet werden.
  3. Das Aufladen einer Powerbank über die Stromversorgung des Flugzeugs ist nicht gestattet.
  4. Für alle Powerbanks, die für den Transport zugelassen sind, müssen Informationen zur Kapazitätsbewertung vorliegen.
  5. Powerbanks dürfen nicht in das Gepäckfach an Bord des Flugzeugs gelegt werden und müssen jetzt in der Sitztasche oder in einer Tasche unter dem Sitz verstaut werden.
  6. Powerbanks sind im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt (bestehende Regel).

Es wird empfohlen, die Buchsen einer Powerbank mit Antihaftband abzudecken oder in eine Schutzhülle bzw. einen Plastikbeutel (z. B. einen Beutel mit Reißverschluss) gesteckt werden, damit sie nicht mit anderen Metallen in Berührung kommen. Powerbanks gelten als Ersatzbatterien, nicht als elektronische Geräte.  Für eine Batterieleistung grösser 100 Wh bis max. 160 Wh sowie grösser als 2g bis max. 8 g LC ist eine Transportgenehmigung der Airline erforderlich.

Vorschriften elektronische Geräte

Gemäss den Vorschriften der Fluggesellschaften gelten folgende Bestimmungen für elektronische Geräte wie Smartphones, Tablett, Laptop, elektrische Toilettenartikel, Spielsachen: Die Mitnahme von defekten, beschädigten oder vom Hersteller aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen persönlichen elektronischen Geräten oder Batterien ist nicht gestattet.

Folgende Empfehlungen sind zu beachten (gemäss SWISS):

  • Packen Sie Ihr Gerät nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien (z. B. Parfüms, Aerosolen usw.).
  • Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung. 
  • Stellen Sie sicher, dass Anwendungen, Alarme oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
  • Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
  • Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie Ihre Geräte getrennt voneinander (z.B. durch Kleidung oder in der Originalverpackung).
  • In manchen Ländern ist die Mitnahme von E-Zigaretten oder anderen Inhalatoren verboten.

Sollten Sie elektronische Geräte oder Batterien, die nicht für den Transport zugelassen sind, trotzdem transportieren, riskieren Sie, dass Ihnen die Gegenstände am Flughafen abgenommen werden. Für konfiszierte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

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