Ausweisentzug, Geld für Kontrollen, Herumfahr-Verbot: So will der Bund gegen lärmige Autoposer vorgehen (Abo)

Lärmig Autofahren soll nach dem Bundesrat mehr Konsequenzen haben. Bild: hp koch/Unsplash


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Knallende Auspuff-Geräusche, Kavalierstarts und manipulierte Fahrzeuge sorgen für viel Lärm im Strassenverkehr – und für immer mehr Klagen aus der Bevölkerung. Nachdem verschiedene Politiker schärfere Strafen gefordert haben, legt der Bund nun ein Massnahmenpaket im Kampf gegen lärmige Autofahrer vor. Das steht drin.

von Stefan Ehrbar
13. März 2023

Sorgt die Motion 20.4339 für Ruhe auf den Strassen? Unter dem Titel «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren» hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats den Bundesrat aufgefordert, ein Massnahmenpaket zu erarbeiten und Gesetzesänderungen vorzulegen, damit übermässiger Lärm im Strassenverkehr einfacher und stärker sanktioniert werden kann. Sie nahm in dieser Motion die Anliegen eines Postulats und zweier parlamentarischer Initiativen auf. 


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Sowohl der National- als auch der Ständerat stellten sich hinter die Motion, auch der Bundesrat empfahl sie zur Annahme. Nur aus der SVP gab es Opposition. So stellten sich etwa deren Verkehrspolitiker Walter Wobmann und Christian Imark erfolglos gegen das Ansinnen. 

Nun hat der Bundesrat die Massnahmen präsentiert, mit denen er die Motion umsetzen will. Die Klagen aus der Bevölkerung hätten in den letzten Jahren zugenommen, schreibt er im erläuternden Bericht. Mehr als eine Million Menschen seien in der Schweiz übermässigem Strassenlärm ausgesetzt. Der Verkehrslärm habe im Jahr 2019 externe Kosten von 2,8 Milliarden Franken verursacht, wovon 1,6 Milliarden Franken auf Gesundheitskosten entfielen. 


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Der Bundesrat will die Forderungen des Parlaments erfüllen, indem er zwei Artikel des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und vier Verordnungen ändert. 

Was nach geringfügigen Änderungen tönt, dürfte in der Praxis weitreichende Konsequenzen haben. Denn neu soll etwa das Verursachen von vermeidbarem Lärm im SVG als leichte Widerhandlung eingestuft werden. Wer vermeidbare, störende Lärmemissionen verursacht, dem soll deswegen künftig der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen werden können.

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