Erreicht die BAV-Ausschreibung für den Einzelwagenladungsverkehr das Ziel von mehr Wettbewerb? Wer erhält die CHF 65 Millionen Fördergelder pro Jahr?

 Mit dem revidierten Gütertransportgesetz(nGüTG) kann der Bund während einer befristeten Zeit den Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) fördern. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) führt zu diesem Zweck ein Offertverfahren durch. Bild: P. Trippi

Die Richtlinie zur Förderung des EWLV wurde per 15.05.2025 in Kraft gesetzt. Ein Request for Offer (RFO) konkretisiert die Inhalte der Richtlinie für die Förderperiode 2026 bis 2029. Der RFO legt fest, welche Leistungen eines Schienengüter-Verkehrsunternehmen in dieser Förderperiode in den Genuss einer finanziellen Förderung kommen können und welche Anforderungen dafür bestehen.

Peider Trippi,
24. November 2025

Zum Zweck der finanziellen Förderung schliesst der Bund, vertreten durch das BAV, vierjährige Leistungsvereinbarungen mit den Anbietern ab. Für Investitionsbeiträge und Abgeltungen für Angebote und Leistungen des EWLV wurde ein Verpflichtungskredit von jährlich 65 Millionen Franken für die Jahre 2026 bis 2029 gesprochen. Die Anforderungen hierzu beschreibt das BAV im «Request for Offer» über 24 Seiten in 17 Punkten. Aus den Offerten hat hervorzugehen, für welchen Teil der Leistungserbringung EWLV sich der Anbieter bewirbt. Daraus soll sich gemäss BAV ein möglichst «feinkörniges» Angebotskonzept aufgezeigt werden.

Die Leistungen, die Gegenstand der Leistungsvereinbarungen sein können, umfassen alle Elemente des EWLV. Bild BAV

Es sind Angaben zur Kosten- und Erlösrechnung, inklusive einer Abgrenzung zwischen Finanz- und Kostenrechnung und einer Abgrenzung zwischen den Kosten für den EWLV und anderen Tätigkeiten zu machen. Allein 5 Seiten des «Request for Offer» umschreiben die Anforderungen an die Kostenrechnung. Die Offerten sollen auch ein Zielbild für einen kostendeckenden EWLV enthalten, welches spätestens nach Ablauf der beiden vierjährigen Förderperioden ab 2034 erreicht werden soll.

Die in der Offerte erforderlichen Abgeltungen und Investitionsbeiträge sind periodenbezogen aufzuschlüsseln. Auf dieser Basis werden in der Leistungsvereinbarung Investitionsbeiträge vereinbart und geleistet. Diese sollen das Kostenniveau nachhaltig senken, so dass in der Folge die Abgeltungen sinken können. Für den Fall, dass eine Anbieterin nicht in der Lage ist, die mit der Leistungsvereinbarung vereinbarten Leistungen zu erbringen, kann das BAV hierzu Sanktionen erlassen.

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