Christliche Agentur will ÖV erobern – Verkehrsbetriebe uneins

Ein Bus der VBZ im Werbekleid. Bild: Mobimag

Die Verkehrsbetriebe von Zürich, Winterthur oder Chur bekleben ihre Busse neuerdings mit religiöser Werbung der Agentur C. Das ist Teil einer gross angelegten Kampagne der christlichen Werbe-Bude. Nicht alle Verkehrsbetriebe wollen das aber akzeptieren – und nicht alle sind gleich konsequent.

von Stefan Ehrbar
10. August 2021

«Eine solche Art von Werbung würden wir nicht tolerieren. Unsere Fahrgäste könnten sich gestört fühlen»: So kommentierte eine Sprecherin der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) im Jahr 2009 eine geplante Werbeaktion der Freidenker Schweiz. Diese wollten einen Bus mit folgendem Slogan bekleben: «Wahrscheinlich gibt es keinen Gott. Kein Grund zur Sorge – geniess das Leben!».

Einige Jahre später nun kurvt mindestens ein Bus der VBZ mit religiöser Werbung durch die Stadt. «Glaubt der guten Botschaft – Jesus Christus» steht auf dem Plakat, das die Heckscheibe überdeckt. Verantwortlich dafür ist die Agentur C. Diese hat religiöse Werbung nicht nur auf Zürcher Bussen gebucht, sondern auch auf je einem Bus in Zug, Winterthur, Schwyz und zwei Bussen in Chur und im Raum Sursee-Luzern, wie sie auf ihrer Internetseite bekannt gibt. Auf dem Bus, der im Raum Luzern verkehrt, wurde gar die Seite mit dem Bibelzitat verklebt, so dass Fahrgäste aus dem Innenraum nicht mehr nach aussen schauen können, ohne die «gute Botschaft» zu erkennen.

Die Beklebung von Bussen ist Teil einer grösseren Aktion der Agentur, die sie «Gottes Wort rollt» nennt. «Die Agentur C ist nicht zu bremsen», schreibt sie auf ihrer Internetseite. «Alle 30 Minuten fährt ein Bus mit einem Jesus-Zitat beim Bahnhof in Luzern durch», wird Agentur-Präsident Pesche Stucki in einem Gespräch mit dem christlichen Portal Livenet zitiert. 

Das stellt Verkehrsbetriebe vor eine Herausforderung. Während sich einige Passagiere an Werbung stören, die etwa in ihren Augen als zu sexistisch oder plump daherkommt, wollen andere keine Belehrung von weltanschaulichen Gemeinschaften. Die Verkehrsbetriebe gehen auf unterschiedliche Art und Weise mit dem Thema um. Spannend ist der Fall der VBZ, die sich explizit gegen Werbung von Freidenkern aussprachen, nun aber keine Berührungsängste mit der christlichen Agentur zeigen. Wie begründen die VBZ ihren Spagat – Freidenker nein, Werbung fürs Christentum ja? Es gälten für alle Werbekunden die gleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, schreibt Sprecher Tobias Wälti. Sei Werbung politischer Natur, für alkoholische Getränke, Raucherwaren oder mit Texten oder Bildern, «die in irgendeiner Form Anstoss erregen könnten oder diskriminierend wirken», werde sie ausgeschlossen. Im Zweifelsfall könne die städtische Lauterkeitskommission zur Beurteilung beigezogen werden.

Auf die Frage, ob auch eine Vollbemalung eines Trams mit religiöser Werbung möglich wäre, schreibt Wälti: «Unsere AGB gelten für alle Werbeangebote der VBZ. Religiöse Werbung ist gemäss Personenbeförderungsgesetz erlaubt.» Ob auch Werbung von Freidenkern oder anderer Religionen erlaubt würde? Man behandle alle Werbekunden gleich, heisst es von den VBZ. Seit wann der Bus mit der religiösen Werbung unterwegs ist und ob sonst noch Fahrzeuge mit solcher Werbung gebucht wurden, sagt Wälti nicht.

Eine striktere Haltung vertritt Bernmobil. «Wir lehnen religiöse Werbung in und an den Fahrzeugen generell ab», sagt Sprecher Rolf Meyer. «Wir möchten, dass sich die Fahrgäste nicht durch religiöse Botschaften in und an den Fahrzeugen belästigt fühlen. Die Fahrgäste können sich in den Fahrzeugen diesen Botschaften nicht einfach entziehen und sind ihnen je nach Fahrt auch mehrere Minuten ausgesetzt.» Die Vermarktung der Werbeplätze erfolge über die APG. «Mit ihr ist vereinbart, dass sie keine religiöse Werbung annimmt», sagt Meyer.

Gleich hält es Basel. Beat Leuenberger, Geschäftsführer der für die Werbung an und in den Fahrzeugen der BVB und BLT zuständigen Moving Media Basel AG sagt: «Werbung für religiöse Bekenntnisse und die sie vertretenden Institutionen und Personen sind bei uns nicht zugelassen.» Seine Firma habe bereits solche Anfragen ablehnen müssen.

Anders sieht es die SBB. Laut einem Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2012 gälten Bahnhöfe als öffentlicher Raum, sagt Sprecher Oli Dischoe. Die Bahn dürfe ihre Bahnhöfe im Zusammenhang mit Werbung nicht anders behandeln als Kommunen ihre öffentlichen Räume. Auch bei Postauto ist religiöse Werbung grundsätzlich erlaubt, wie Sprecher Benjamin Küchler sagt. Sie dürfe nicht rassistisch oder diskriminierend sein und der Absender müsse klar ersichtlich sein.

Religiöse Werbung sei bis anhin «nur sehr sporadisch» gebucht worden, so Küchler. Kundenbeschwerden habe es in jüngerer Zeit «keine nennenswerten» gegeben.

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