
Zwanzig Jahre Zeit hatte der öffentliche Verkehr in der Schweiz Zeit, um für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu werden. Doch das Ziel kann bei weitem nicht eingehalten werden, zeigen neueste Zahlen. Wer trägt Schuld daran?
von Stefan Ehrbar
9. April 2021
Seit dem 1. Januar 2004 gilt in der Schweiz das Behindertengleichstellungesetz. Es besagt im Wesentlichen, dass Menschen mit Behinderungen in öffentlich zugänglichen Bauten nicht benachteiligt werden dürfen. Dazu gehört auch der öffentliche Verkehr. Doch noch immer sind viele Bahnhöfe nicht für Menschen im Rollstuhl zugängig – geschweige denn Tausende Bushaltestellen im ganzen Land.
Dabei hatte der Gesetzgeber eine lange Umsetzungsfrist eingeräumt. Erst Ende 2023 muss der ÖV auch wirklich für Alle zugänglich sein. Nun zeigt sich: Dieses Ziel wird nicht eingehalten.
Die SBB etwa will 44 Bahnhöfe gar nicht erst umbauen – auch nicht nach 2023.
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