
Zwanzig Jahre Zeit hatte der öffentliche Verkehr in der Schweiz Zeit, um für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu werden. Doch das Ziel kann bei weitem nicht eingehalten werden, zeigen neueste Zahlen. Wer trägt Schuld daran?
von Stefan Ehrbar
9. April 2021
Seit dem 1. Januar 2004 gilt in der Schweiz das Behindertengleichstellungesetz. Es besagt im Wesentlichen, dass Menschen mit Behinderungen in öffentlich zugänglichen Bauten nicht benachteiligt werden dürfen. Dazu gehört auch der öffentliche Verkehr. Doch noch immer sind viele Bahnhöfe nicht für Menschen im Rollstuhl zugängig – geschweige denn Tausende Bushaltestellen im ganzen Land.
Dabei hatte der Gesetzgeber eine lange Umsetzungsfrist eingeräumt. Erst Ende 2023 muss der ÖV auch wirklich für Alle zugänglich sein. Nun zeigt sich: Dieses Ziel wird nicht eingehalten.
Die SBB etwa will 44 Bahnhöfe gar nicht erst umbauen – auch nicht nach 2023. Dabei handelt es sich um diese Standorte:
- Grandgourt, Holderbank AG, Zweidlen, Bossière, Colombier NE, Noiraigue, Schloss Laufen am Rheinfall, Hüttlingen-Mettendorf, Emmenmatt, Mels, Murg, Mellikon, Langwiesen, Matran, Villars-sur-Glâne, Auvernier, Le Landeron, Sisikon, Walenstadt, Epesses, Dagmersellen, St Erhard-Knutwil, Bilten, Champ-du-Moulin, Reuchenette-Péry, Meggen, Werthenstein, Sovrilier, St-Saphorin, Veytaux-Chillon, Benzenschwil, Mühlau und Bäch SZ.
Die Liste stützt sich auf Daten der SBB, die in Einzelfällen nicht mit jenen des Bundesamt für Verkehr übereinstimmen.
Doch nicht nur die SBB, auch Privatbahnen verzichten bei einigen Bahnhöfen auf einen Umbau, der sie spontan benutzbar machen würde. Dabei handelt es sich etwa um diese Bahnhöfe (Auswahl):
- Aesch, Dorf (BLT), Bern Europaplatz (BLS), Bévieux (TPC), Brusio (RhB), Davos Wolfgang (RhB), Eggerberg (BLS), Lalden (BLS), Trin (RhB), Waltensburg (RhB).
Diese Bahnhöfe werden nicht umgebaut, weil sich laut dem Bundesamt für Verkehr «eine bauliche Anpassung als unverhältnismässig erweist».
Weitere 240 Bahnhöfe werden verspätet umgebaut. Dabei handelt es sich nicht nur um Bahnhöfe der SBB, sondern auch von Privatbahnen. Betroffen sind etwa:
- Aathal (SBB) – Umbau erst nach 2026
- Bad Ragaz (SBB) – Umbau erst nach 2026
- Bergün (RhB) – Umbau erst Ende 2034
- Brig (Teil MGB) – Umbau erst 2027
- Davos Dorf (RhB) – Umbau erst Ende 2027
- Kaltbrunn (SBB) – Umbau erst nach 2026
- Flums (SBB) – Umbau Ende 2024
- Landquart (Teil RhB) – Umbau erst 2028
- Lenzburg Gleis 4, 5 + 7 (SBB) – Umbau erst 2029
- Opfikon (SBB) – Umbau erst Ende 2027
- Uetikon (SBB) – Umbau erst nach 2026
- Zürich HB (Teil SZU) – Umbau erst Ende 2025
- Zürich Brunau (SZU) – Umbau erst Ende 2025
Die vollständige Liste findet sich in einem Bericht des Bundes ab Seite 14.
Die SBB schreibt in einem Beitrag auf dem eigenen Blog, dass bis Ende 2023 86 Prozent ihrer Bahnhöfe barrierefrei zugänglich seien. Heute sind es 68 Prozent. Bis Ende 2023 würden weitere 135 Bahnhöfe umgebaut. Gegen das Gesetz verstösst die Bahn nicht. An Bahnhöfen, die Ende 2023 nicht barrierefrei zugänglich sind, wird sie Ersatzmassnahmen bieten. Das heisst, dass dort bei Bedarf Personal beim Einstieg in die Züge hilft – etwa mit Bühnen wie im Bild oben. In wenigen Fällen soll es ein alternatives ÖV-Angebot geben – beispielsweise mit einem Bus, der die gleiche Strecke fährt.
Allerdings ist diese Lösung für Betroffene viel umständlicher als die Benützung eines barrierefreien Bahnhofs. Einerseits können sie so nicht selbständig den ÖV benützen, andererseits müssen sie sich telefonisch voranmelden, womit spontane Ausflüge nicht möglich sind.
Die Daten zeigen allerdings auch, dass die SBB weder vorbildlicher noch schlechter agiert als die Privatbahnen: 40 Prozent der Bahnhöfe, die nach 2023 noch ein Problem darstellen, sind in Eigentum der Bundesbahnen – ziemlich genau jener Teil der Bahnhöfe, der auch der SBB gehört.
An den Bahnhöfen der SBB steigen allerdings 80 Prozent aller Fahrgäste ein- und aus. Weil die grossen Bahnhöfe häufig zuerst ausgebaut wurden, sieht denn auch die Prognose nach Anzahl der betroffenen Fahrgäste etwas besser aus: Nach 2023 dürften 93 Prozent der Ein- und Aussteigenden einen barrierefreien Bahnhof vorfinden. Diese Kennzahl berücksichtigt, dass viele der Bahnhöfe, die nicht umgebaut werden, sehr kleine Stationen mit wenigen Passagieren sind.
Schlechter als bei der Eisenbahn sieht die Situation bei den Bussen und Trams aus. Das verdeutlicht das Beispiel des Kanton Zürich – und der gehört noch zu den Vorbildern. Ende 2020 waren dort:
- 50 Bus- und Tramhaltestellen für einen autonomen Einstieg ausgebaut
- 950 Stück ausgebaut für einen Einstieg mit Hilfestellung des Fahrpersonals
- 1150 Haltestellen ohne behindertengerechten Einstieg
Mit anderen Worten: Im grössten Kanton der Schweiz können Menschen im Rollstuhl zurzeit weniger als jede zweite Bus- oder Tramhaltestelle selbständig benützen.
Bis Ende 2023 werden zwar noch einmal einige Haltestellen umgebaut, doch auch dann werden noch 650 Haltestellen – das entspricht 30 Prozent – nicht behindertengerecht ausgebaut sein. Die Transportunternehmen müssen an diesen Haltestellen Ersatzmassnahmen bieten.
In der restlichen Schweiz sieht das Bild nicht anders aus. Laut der «Fachstelle Mobilitätsfragen» des Bundesamt für Verkehr könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Mehrheit der rund 25’000 Bushaltestellen in der Schweiz ausgebaut wird. Dort liege «der grösste Nachholbedarf». «Vor allem im ländlichen Raum und vor allem ausserhalb der Siedlungsbereiche wird oft auf eine Anpassung verzichtet werden», heisst es im «Tätigkeitsbericht Barrierefreier ÖV».
Nicole Woog, die Leiterin der Koordinationsstelle Bauen und Umwelt beim Verband Pro Infirmis sagt zu Mobimag, heute seien knapp 10 Prozent der Schweizer Bushaltestellen hindernisfrei. «In einigen Kantonen wurde viel zu lange zugewartet. Wir stellen fest, dass nach Beginn der 20-jährigen Frist seit dem Erlass des Gesetz teilweise fast 15 Jahre abgewartet wurde, bis man mit der Planung begann. Da die Anpassungen baulich wie auch finanziell sorgfältig und auch mit genügend Vorlauf geplant werden müssen, ist es in der Folge meist nicht mehr möglich, innert der verbleibenden Frist alle Bushaltestellen fristgerecht auszubauen.»
Im Bereich der Bushaltestellen werde man Ende 2023 «sehr unterschiedliche Ergebnisse antreffen», so Woog. Kantone, die früh genug begonnen hätten, würden eine signifikante Anzahl angepasster Haltestellen erreichen. Als positiv hebt Woog die Kantone Basel-Landschaft, Neuenburg, Luzern und Zürich hervor. Bei anderen Kantonen werde die Umsetzung per Ende 2023 «sehr mangelhaft» sein.
Bei den Bushaltestellen und den Privatbahnen ortet Woog insgesamt den grössten Nachholbedarf. Wichtig sei nun, dass die Kantone entsprechende Richtlinien und Umsetzungsplanungen erliessen. So könne der Umbau wenigstens zeitnah erfolgen, wenn er schon nicht in der gesetzten Frist durchgeführt worden sei.
Die meisten Transportunternehmen beschaffen immerhin seit Jahren nur noch niederflurige Busse – mit Ausnahme von Betrieben in den Bergen, wo die hochflurigen Busse Vorteile im Betrieb zeigen. Anders sieht es auf der Schiene aus: Hier werden auch nach 2023 noch viele Züge ohne niederflurige Einstiege verkehren – etwa auf internationalen Zügen nach München und Italien, am Jurasüdfuss oder bei kleineren Schmalspurbahnen. «Damit Reisende mit eingeschränkter Mobilität die Züge der SBB autonom benützen können, rangiert sie alte Züge mit Hocheinstieg Schritt für Schritt aus», heisst es im aktuellsten Geschäftsbericht der SBB. Doch: «Vereinzelte Flotten ohne niveaugleichen Einstieg werden auch nach 2023 im nationalen Verkehr im Einsatz sein.» Die SBB achte darauf, dass diese wenn möglich als Module in Züge eingereiht werden, deren Einstiege niveaugleich seien. Auch beim internationalen Rollmaterial seien noch Züge mit hohem Einstieg im Einsatz. «Hier setzt die SBB darum alternierend Züge mit niveaugleichem Einstieg ein.»
Der Gesetzgeber akzeptiert hochflurige Züge, wenn Ersatzmassnahmen angeboten werden oder wenigstens eine Verbindung pro Stunde zugänglich ist.
Wirklich barrierefrei ist das nicht. Menschen im Rollstuhl oder mit anderen Beeinträchtigungen werden auch nach 2023 nur auf den viel befahrenen Strecken des Landes spontan mit dem ÖV verreisen können. 20 Jahre hatte der ÖV Zeit – und 20 Jahre waren dafür nicht genug.
Der Grund dafür tönt lapidar. Warum viele Bahnhöfe «trotz mehrfacher Intervention des Bundesamt für Verkehr» nicht bis Ende 2023 umgebaut werden können, wollte die Behörde wissen. Als Antwort geben die meisten Betriebe schlicht «fehlende Ressourcen bei Planung und Personal» an. Man könnte es auch anders ausdrücken: Der Wille fehlte.
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